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Nordbrief

Nachsendeauftrag

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Wichtiger Hinweis:
Ihre alte Adresse muss im Zustellgebiet der NordBrief GmbH liegen, damit Sie einen Nachsendeauftrag beauftragen können.

Das Zustellgebiet umfasst die Stadt Kiel, Kreis Plön, Kreis Segeberg, Kreis Ostholstein, Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Nordwest-Mecklenburg, Landkreis Rostock, Stadt Rostock und die Region Ribnitz-Damgarten. Die betroffenen Postleitzahlenbereiche sind hauptsächlich 18xxx, 21xxx, 22xxx, 23xxx und teilweise 24xxx

Andernfalls ist ein Nachsendeauftrag leider nicht möglich.

Mit einem Nachsendeauftrag stellen Sie sicher, dass Sie keine wichtigen Briefe verpassen. Ideal für Umzüge, Renovierungen oder vorübergehende Adressänderungen.

Bitte beachten Sie, dass Nachsendungen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland möglich sind. Liegt Ihre neue Adresse außerhalb dieses Gebietes, senden wir Ihre Post an den Absender zurück. Zudem wird Presse- sowie Infopost nicht nachgesendet. 

Geben Sie bitte immer Vor- und Nachnamen aller Personen unter Bemerkungen an, für die die Post nachgesandt werden soll. Dies gilt auch für Familienmitglieder. Alle in einem Nachsendeauftrag genannten Personen müssen dieselbe bisherige und dieselbe neue Adresse haben, deshalb ist nur ein Platz für je eine Adresse vorgesehen. Mehrere neue Adressen benötigen entsprechend viele Nachsendeaufträge. 

Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen werden nur aufgrund besonderer Weisung (Vorausverfügung) des Absenders, nur im Inland und nur bei umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers bzw. bei Betreuung oder Insolvenz nachgesandt.

***

Nachsendeaufträge durch Pflegepersonal/Betreuer bedürfen einer Vollmacht der betreuten/zu pflegenden Person. Nachsendeaufträge durch gerichtlich bestellte Betreuer setzen eine gerichtliche Bestellung gemäß § 1896 Abs. 4 BGB voraus. Der Betreuer belegt unter Zuhilfenahme eines gerichtlichen Beschlusses, dass die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten vom Aufgabenkreis des Betreuers erfasst sind. 

Eine Nachsendung erfolgt nicht, wenn der Absender dies durch eine Vorausverfügung ausgeschlossen hat.

Bezieht sich der Nachsendeauftrag auf ein Postfach oder eine vorübergehende Abwesenheit, erfolgt keine Nachsendung von Einschreiben oder Postzustellungsaufträgen (z.B. von Gerichten und Behörden). Unterhält der Auftraggeber unter der bisher bekannten Anschrift weiterhin einen Briefkasten oder erkennbar eine Wohnung, so erfolgt die Zustellung gemäß § 177– § 181 ZPO dort. 

Ihre Adressdaten können auch ohne Ihre Einwilligung gem. § 40 PostG Gerichten und Behörden auf deren Verlangen mitgeteilt werden, soweit dies für Zwecke des Postverkehrs der Gerichte oder Behörden erforderlich ist.

Mit der Erteilung eines Nachsendeauftrages versichern Sie uns hinsichtlich Ihrer persönlichen Angaben und Daten und insbesondere auch der Adressangaben ausdrücklich, dass die Angaben zutreffen und ausschließlich Sie der Berechtigte des Postverkehrs, der nachzusendenden Postsendungen und unser Auftraggeber sind. Wir weisen darauf hin, dass diesbezügliche Falschangaben grundsätzlich strafbar sind und insbesondere auch zu einer Verletzung des Postgeheimnisses führen können, vgl. § 206 des Strafgesetzbuches (StGB). Den entsprechenden Nachsendeauftrag nehmen wir nur von dem Berechtigten an.

Bitte beachten Sie, dass auch für Nachsendeaufträge unsere AGB gelten, die wir Ihnen zur Einsichtnahme bei uns bereithalten. Darüber hinaus können Sie die AGB auf unserer Website unter nordbrief-ostsee.de einsehen.

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